Hallo und -lich Willkommen bei AHS!


Mein Name ist Christian Krug, ich bin ausgebildete Pflegekraft und habe es mir zur Aufgabe gemacht, Sie zu unterstützen.

 

Wir werden immer älter, die Pflegeheime immer voller.

Wir fühlen uns häufig hilflos und einsam, möchten aber unsere gewohnte- häusliche Umgebung sehr ungern verlassen. Die Angehörigen wohnen weit weg,

haben wenig Zeit oder sind mit der Situation überfordert. Das Gehen fällt schwer, die Gelenke tun weh.

Haushalt, Gartenarbeit oder die Pflege unserer Liebsten sind anstrengend und nehmen viel Zeit in Anspruch.

- Keine "runden Ecken" - Kein  "komm ich heute nicht, komm ich morgen" - Kein "Larifari"!

Ihre Zufriedenheit ist mein Anspruch!

AHS-Krug - Ihr Partner mit Anerkennung nach Landesrecht!


!JETZT SCHNELL SEIN UND DEN ANSPRUCH DES UNGENUTZTEN ENTLASTUNGSBEITRAGS VOM LETZTEN JAHR BIS 30.06.2025 SICHERN!

DERZEIT NOCH KAPAZITÄTEN VORHANDEN!

Ich unterstütze Sie und Ihre Angehörigen jedes Alters, mit- und ohne Pflegegrad in allen Lebenslagen gerne bei den Anforderungen des täglichen Lebens.

 

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

 
  • Haushaltshilfe 
  • Ordnung und Sauberkeit
  • Entrümpelung
  • Fensterreinigung
  • Einkäufe
  • Blumenpflege
  • Grabpflege

 

Alltagsbegleitung:
 
  • Gestaltung und Bewältigung des Alltags
  • Stundenweise Betreuung und Beschäftigung
  • Besuche im Krankenhaus und Pflegeheim
  • Begleitung zum: Einkaufen, Friseur, Arzt, Behörden
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Unterstützung bei der alltäglichen Korrespondenz
  • Spaziergänge 
  • Gartenarbeiten
 
Pflegebegleitung (betrifft den/die Angehörigen):
 
  • Hilfe bei der Organisation und Strukturierung des Pflegealltags
  • Hilfe und Tipps für den Pflegealltag
  • Emotionale Unterstützung in schweren Zeiten
  • Ihnen das Gefühl vermitteln, dass Sie nicht alleine sind 

 

 

Hausmeistertätigkeiten:

 

  • Gartenarbeiten
  • Fegen des Gehweges
  • Entsorgungsfahrten

 

und vieles mehr.

 

Melden Sie sich gerne zur Vereinbarung eines Kennenlerngesprächs.

Natürlich unverbindlich und kostenlos.

Wir verfügen über die Anerkennung nach Landesrecht! 

 

Preisliste

Von Kunden mit anerkanntem Pflegegrad, kann je nach Volumen, ein Teil oder alles über die Pflegekasse geltend gemacht werden.


Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Alltagsbegleitung/Betreuung:
06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
20:00 Uhr bis 06:00 Uhr

Pflegebegleitung:
06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
20:00 Uhr bis 06:00 Uhr

 

Hausmeistertätigkeiten:

Kosten pro Stunde:
39,00 €*


44,00 €*
51,00 €*


44,00 €*
51,00 €*

39,00 €* 

Ausgeschlossen sind Grund- und Behandlungspflege,

sowie meisterpflichtige Tätigkeiten.

Kennenlerngespräch:
Für Sie selbstverständlich immer komplett kostenfrei.

 

* Gesamtbetrag, Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

Fragen & Antworten

Entlastungsbetrag:

Voraussetzung: Pflegegrad 1-5

 

 

Von Pflegegrad 1-5 stehen Ihnen für gewöhnlich monatlich 131€ Entlastungsbeitrag zu (1572€ jährlich). Der Entlastungsbetrag muss nicht monatlich in Anspruch genommen werden, hier gilt das „Sparbuchprinzip“, er kann auch mehrere Monate angespart und dann genutzt werden. Es ist auch möglich den nicht genutzten Betrag bis zum 30.Juni des Folgejahres zu nutzen. Fragen Sie hierzu bei Ihrer zuständigen Kasse nach.

 

Gut zu Wissen!: Für Kinder gelten die gleichen Ansprüche wie für Erwachsene!

Verhinderungspflege:

 

Voraussetzung:       Pflegegrad 2-5

 

Auch Pflegepersonen benötigen einmal eine Auszeit werden krank oder sind aus anderen Gründen nicht in der Lage, pflegebedürftige Menschen zu versorgen. Hier hilft die Verhinderungspflege. Sie übernimmt die nachgewiesenen Kosten bis zu 1.685€ für eine notwendige pflegerische Versorgung für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr, kann aber auch monatlich aufgeteilt werden.

 


Zusätzlich können bis zu 843€ aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege genutzt werden, so stehen Ihnen maximal 2.528€ jährlich zur Verfügung.

 

Fragen Sie hierzu bei Ihrer zuständigen Kasse nach.

Umwandlungsanspruch von Pflegesachleistungen:

 

Voraussetzung:       -    Pflegegrad 2-5

                              -    Sie nehmen Pflegesachleistungen,

                                   Pflegegeld oder beides in Anspruch

  • Sie haben Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt

                             

 

Sie können alternativ oder ergänzend zum monatlichen Entlastungsbetrag einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Pflegesachleistung für zusätzliche Betreuungsleistungen nutzen. Umwandlung bedeutet, dass Sie bis zu 40 Prozent des Ihnen zustehenden Betrags für Pflegesachleistungen für zusätzliche Entlastungsangebote nutzen. Sie können damit Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren, die nach Landesrecht anerkannt sind.

 

 

Beispiel 1:

 

Herr Meyer wird von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt und finanziert diesen über Pflegesachleistungen. Wenn er nicht alle Gelder aus dem Budget für Pflegesachleistung benötigt, bleibt ihm noch ein Restanspruch, den er für Betreuungsleistungen nutzen kann.

 

Beispielrechnung: 

 

Herr Meyer hat Pflegegrad 3 und nimmt die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. Dafür stehen ihm Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro zur Verfügung.

Da er die ambulante Leistung nicht täglich in Anspruch nimmt, belaufen sich die tatsächlichen Kosten nur auf 973,05 Euro, also 65 Prozent. Die restlichen 35 Prozent der Pflegesachleistung nimmt er zunächst nicht in Anspruch.

Mit dem Umwandlungsanspruch hat er nun die Möglichkeit, diese 35 Prozent für Angebote zur Unterstützung im Alltag zu verwenden. Das sind 523,95 Euro.

 

Beispiel 2:

 

Frau Becker nutzt ausschließlich Pflegegeld. Sie kann trotzdem nach Bedarf den Umwandlungsanspruch nutzen. Das Pflegegeld wird dann um den Anteil gekürzt, den Sie von Ihrem Anspruch auf Pflegesachleistungen umwandelt.

 

Beispielrechnung: 

 

Frau Becker hat Pflegegrad 3. Sie beansprucht das Pflegegeld in Höhe von 599 Euro im Monat. Sie nutzt außerdem Angebote zur Unterstützung im Alltag für insgesamt 523,95 Euro. Das sind 35 Prozent der Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 (1.497 Euro).

Sie reicht einen Antrag auf Kostenerstattung ein und die Kosten werden als umgewandelte Pflegesachleistungen abgerechnet. Ihr Anspruch auf Pflegegeld beträgt deshalb nur noch 100 – 35 = 65 Prozent. Das entspricht 389,35 Euro.

Da das Pflegegeld bereits im Voraus ausbezahlt wurde, die Kostenerstattung aber nachträglich erfolgt, wird der zu viel bezahlte Betrag an Pflegegeld jetzt mit der Kostenerstattung verrechnet.

 

Fragen Sie hierzu bei Ihrer zuständigen Kasse nach.


Ja, derzeit sind noch Kapazitäten vorhanden.

Ich habe das Unternehmen am 01.11.2024 gegründet, seit 02.2025 verfüge ich über die Anerkennung nach Landesrecht.

Ich bin gerne für jeden da der Hilfe Zuhause benötigt, unabhängig vom Alter (der jüngste Kunde ist 9 Jahre alt, der erfahrenste Kunde 106), Gesundheit oder vorhandenem Pflegegrad.

Bei vorhandenem Pflegegrad, können Sie allerdings Ihre Rechnung bei der Kasse einreichen, sofern Sie noch über ein freies Budget verfügen.

Sollten Sie krankheitsbedingt kurzfristig nicht arbeiten können und Ihnen wurde eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse genehmigt,

kann ich die Kosten hierfür direkt mit den meisten Krankenkassen abrechnen. Hierfür sollten Sie sich allerdings zuerst bei Ihrer Krankenkasse informieren, da einige Kassen nur über ihre Vertragspartner abrechnen.

Zu Ihnen kommt kein unmotivierter Mitarbeiter dem alles egal ist, da es sich ja nicht um sein Unternehmen handelt, sondern ich persönlich,

Christian Krug, 35 Jahre jung, gelernter Industriemechaniker im Maschinenbau, Hotelfachmann und Pflegefachhelfer, ein Allrounder.

Das Unternehmen führe ich nebenberuflich, hauptberuflich arbeite ich im städtischen Seniorenheim.

Aufgewachsen im gastronomischen Betrieb meiner Eltern, wurde mir der sorgfältige Umgang mit Menschen förmlich in die Wiege gelegt, auch ist "Fleiß" für mich kein böhmisches Dorf, sondern eine Grundeinstellung mit der ich seit jeher aufgewachsen bin. 


Privat bezahlte Leistungen, darunter Arbeitszeiten, Anfahrkosten, Entsorgungskosten und Materialkosten, können Sie in der Regel als Haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20% von der Steuer absetzen, beachten Sie hierbei die Höchstbeträge. Diese Angabe ist ohne Gewähr.

Wie kann ich Ihnen helfen?

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